Wussten Sie das ..?
Gewerbetreibende sind gemäss § 57Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" der Berufsgenossenschaften verpflichtet, ihre gewerblich genutzen Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer einmal jährlich auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Diese Prüfung ersetzt nicht die HU.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.